Arbeitszeiten
Momentan beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
Die tägliche Sollarbeitszeit beträgt 8,00
Stunden. Der Ausgleich der Arbeitszeit erfolgt über ein Kalenderjahr, bei einem
Berechnungshorizont von 2080 Stunden (52 Wochen x 40 Stunden), abzüglich Ferien-
und Feiertage.
Durch das Arbeitsgesetz wird für die Lernende die tägliche Arbeitszeit
auf 9,00 Stunden begrenzt. Es dürfen also nicht mehr als 9,00 Stunden
pro Tag gearbeitet werden!
An arbeitsfreien Tagen (Brückentage),
welche von der Geschäftsleitung angeordnet werden, kann Gleizeit kompensiert
oder Ferien bezogen werden.
Im Rahmen einer gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) kann der Arbeitsbeginn
und das Arbeitsende sowie die Mittagspause individuell festgelegt werden.
Wo nötig, können die Abteilungen die Arbeitszeit (GLAZ) einschränken oder
feste Arbeitszeiten anordnen. Für einige Lehrbetriebe (Lehrwerkstatt und
Konstrukteurschule bei Uster Technologies, Sekretariat der Lernendenausbildung)
gilt eine eingeschränkte Gleitzeit.
Grundsätzlich ist die monatliche Sollarbeitszeit zu erreichen. Sie entspricht
dem Produkt aus täglicher Sollarbeitszeit mal Anzahl Arbeitstage.
Eine Abweichung von + 40 Stunden / - 10 Stunden zur monatlichen Sollarbeitszeit
wird toleriert und ist als Gleitzeitsaldo auf den nächsten Monat zu übertragen.
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